Satzung der 501st Legion

Die Originalsprache der Satzung der 501st Legion ist Englisch. Die deutsche Übersetzung dient lediglich der besseren Verständlichkeit und wurde mit maschineller Unterstützung erzeugt. Zwischenzeitlich am Original vorgenommene Änderungen und Übersetzungsfehler sind nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist daher nur die aktuell gültige englische Fassung.

Artikel I: Name

501st Legion (auch bekannt als "die Legion", "die 501st" und "Vader's Fist")

Artikel II: Auftrag

  1. Die 501st Legion ist eine internationale STAR WARS™-Kostümorganisation, die sich der Zelebrierung des STAR WARS-Universums durch die Erstellung, Zurschaustellung und das Tragen von hochwertigen Charakterkostümen verschrieben hat, die die schurkischen Charaktere aus den STAR WARS-Sagas darstellen.

  2. Die Legion fördert das Interesse an STAR WARS und ermöglicht den Einsatz dieser Kostüme für STAR WARS-bezogene Veranstaltungen und trägt durch Wohltätigkeits- und Freiwilligenarbeit im Kostüm zur lokalen Gemeinschaft bei.


Artikel III: Repräsentation

Die 501st Legion erkennt an, dass die Mitglieder der Legion keinen Anspruch auf das Urheberrecht und das geistige Eigentum von Lucasfilm Ltd haben (LFL), außer durch die Privilegien, die der Organisation von LFL erteilt werden. Mitglieder erkennen an und akzeptieren, dass sie mit Genehmigung Charaktere aus STAR WARS portraitieren und, wenn sie im Kostüm sind, im Namen der Legion auftreten. Während sie die Legion vertreten, sichern die Mitglieder zu, sich jederzeit höflich, professionell und verantwortungsvoll zu verhalten.

Artikel IV: Mitgliedschaft

  1. Die 501st Legion ist ein Club, der Inklusion und Chancengleichheit praktiziert und keine Diskriminierung duldet. Die Mitgliedschaft steht allen Personen offen, die 18 Jahre oder älter sind und die ein Kostüm besitzen, das die von der Legion geforderten Standards in Bezug auf Genauigkeit, Vollständigkeit und Fertigungsqualität erfüllt.

  2. Bei der Aufnahme kann ein neues Mitglied eine eindeutige Registrierungsnummer wählen oder bekommt sie zugewiesen. Dieser Nummer sind zweistellige Code-Präfixe zugeordnet, die den zugelassenen Kostümen entsprechen. Die Registrierungsnummer ist für jedes einzelne Mitglied individuell und nicht übertragbar. Rechte und Privilegien werden den Mitgliedern entsprechend ihres Status als aktiv oder andere Mitglieder gewährt.

  3. Die Mitglieder verpflichten sich, ihre Kostüme in Übereinstimmung mit den von der Legion festgelegten Teilnahmebedingungen zu verwenden und zu tragen.

  4. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die jeweils geltenden lokalen, regionalen und nationalen Gesetze einhalten.

  5. Das Recht, die Mitgliedschaft zu gewähren, zu verweigern, oder auszusetzen obliegt ausschließlich dem Legion Commanding Officer (Legionskommandant), dem Legion Executive Officer (stellvertretender Legionskommandant) und dem Legion Captain of the Guard und kann nicht durch irgendwelche Regeln einer Untereinheit der Legion umgangen werden. In Fällen von nicht offengelegter krimineller Vorgeschichte, Verurteilung wegen Gewaltverbrechen oder Verbrechen an Kindern kann die Mitgliedschaft sofort und dauerhaft durch den Legion Commanding Officer, den Legion Executive Officer und den Legion Captain of the Guard widerrufen werden. Alle anderen disziplinarischen Maßnahmen richten sich nach dem Prozess, der im Operations Protocol (den Statuten) skizziert wird.

  6. Die 501st Legion behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft jederzeit wegen jeglicher krimineller Vorgeschichte wie im Operations Protocol dargelegt und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen des Landes oder der Region zu verweigern oder zu widerrufen. Anträge auf eine Verweigerung oder einen Widerruf der Mitgliedschaft werden beim Legion Council (Legionsrat) der 501st Legion eingereicht.

Artikel V: Organisation

  1. Die 501st Legion ist ein weltweiter Club, der in Garrisons (Garnisonen), Squads (Trupps) und Outposts (Außenposten) organisiert ist. Legionsoffiziere sowie ihre unterstützenden Mitarbeiter koordinieren die Organisation. Die Legion räumt ein, dass die meisten Aktivitäten auf lokaler Ebene stattfinden. Aus diesem Grund ist die Legion basierend auf geografischen Grenzen in Unterabteilungen unterteilt. Die Liste der Garrisons, Squads und Outposts sowie ihre Gebietsgrenzen werden vom Legion Captain of the Guard überwacht. Der Legion Webmaster ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung der technischen Aspekte.

  2. Der Legion Council ist ein Gremium, das sich aus den Legionsoffizieren sowie Vertretern aus jedem Detachment, jeder Garrison und jedem Outposts zusammensetzt. Dieser Rat wird vom Legion Commanding Officer moderiert. Legionsmitglieder können Streitfragen oder Anliegen durch ihre Vertreter vor den Rat bringen, oder – in Fällen, in denen sie Probleme mit ihren Ratsvertretern haben – durch jedes andere Ratsmitglied (einschließlich der Legionsoffiziere).

  3. Detachments sind spezielle Fachgruppen, die sich auf ein bestimmtes Kostüm oder eine bestimmte Kostümkategorie konzentrieren und nicht geografisch gebunden sind.


Artikel VI: Offiziere der Legion

Die folgenden Offiziere dienen als Teil des „Legion Command Staff“ (auch „Legion Command“ genannt)

  1. Legion Commanding Officer (LCO): Der LCO ist der oberste Administrator und Vorsitzende des Clubs. Der LCO ernennt weitere Mitglieder des Legion Command Staff um die Club-Abläufe zu unterstützen. Dies umfasst unter anderem, ist aber nicht beschränkt auf, die Formulierung von Richtlinien, die Moderation des Legionsrats und die Organisation von Partnerschaften mit externen Parteien.
  2. Legion Executive Officer (LXO): Der LXO unterstützt den LCO im Clubbetrieb als stellvertretender Vorsitzender. Der LXO kann Aufgaben ausführen, die ihm vom LCO zugewiesen werden, und fungiert in Abwesenheit des LCO als dessen Stellvertreter.
  3. Legion Membership Officer (LMO): Das Amt des LMO ist verantwortlich für die Überprüfung und Bearbeitung von Mitglliedsanträgen und die Pflege der Mitgliederinformationen in der Mitgliederdatenbank der Legion. Das LMO-Team leitet die Entwicklung von Kostümrichtlinien, entscheidet über akzeptable Kostümtypen für eine Mitgliedschaft und ist zuständig für die Qualitätskontrolle von eingereichten Kostüm. Das LMO-Team hat in allen Fragen zu Kostümen der Mitglieder und deren Genehmigung das letzte Wort. Detachments, Garrison Membership Liaisons (bzw. Officer) und Garrison Web Liaisons sind dem LMO-Team unterstellt.
  4. Legion Merchandising and Branding Officer (LMBO): Das Büro des LMBO beaufsichtigt alle Merchandise-Projekte der Legion, einschließlich derjenigen der lokalen Einheiten. Der LMBO stellt sicher, dass alle Merchandise-Projekte alle Regeln und Richtlinien für die Verwendung von Bildern, die Preisgestaltung und den Vertrieb einhalten.
  5. Legion Public Relations Officer (LPRO): Die Mitglieder des LPRO-Teams agieren als Berater der Legion und sind primäre Anlaufstelle für die Öffentlichkeit und externe Parteien. Die LPRO fungieren als leitende Redakteure aller Publikationen und Multimedia-Produktionen der Legion. Das LPRO-Team ist ebenfalls die primäre Anlaufstelle für Prominente und VIPs.
  6. Legion Charity Representative (LCR): Das Amt des LCR dient als primäre Schnittstelle der Legion zu externen karitativen Organisationen. Das LCR-Team verwaltet die Dokumentation der karitativen Aktivitäten der Legion und informiert die Mitgliedschaft und die Öffentlichkeit über die Wohltätigkeitsbemühungen der Legion.
  7. Legion Event Coordinator (LEC): Das LEC-Team übernimmt primär die Unterstützung der Event-Koordinations-Teams der Untereinheiten der Legion. Das LEC-Team dient als Schnittstelle für Veranstaltungen, die mehrere Untereinheiten der Legion überspannen. Das LEC-Team ist außerdem die Schnittstelle zu Lucasfilm Ltd bzw. Disney Fan Relations. Das LEC-Team verwaltet die Dokumentation der Event-Aktivitäten der Legion und informiert die Mitgliedschaft und die Öffentlichkeit über die Troop-Aktivitäten der Legion.
  8. Legion Charter Review Officer (LCRO): Das LCRO-Team leitet das Charta Review Committee und verwaltet und überwacht den Ablauf für Satzungsänderungsvorschläge. Das Team ist verantwortlich für die gesamte Kommunikation zwischen dem CRC-Team, dem Legion Council und dem Legion Command.
  9. Legion Diversity Officer (LDO): Das LDO-Team dient als primäre Kontakt- und Unterstützungseinheit der Legion für Vielfalt und Inklusion. Die LDO dienen als Bindeglied zwischen Legion Command, Garrison Command und der Mitgliedschaft und berät in allen Fragen zu Vielfalt und Inklusion. Das LDO-Team dient als Fachgruppe und bereitet Informationen darüber auf, wie Mitglieder der 501st Legion sich gegenseitig gleich, würdevoll respektvoll behandeln können. Falls erforderlich, berät das LDO-Team Mitglieder des Legion Council, LCO, und LCOG bei Beschwerden über Belästigung, Diskriminierung und ungleiche Behandlung beraten. Ein Mitglied des LDO-Teams kann nicht selbst aus dem Amt heraus Anklage erheben, aber es ist erlaubt, als Mitglied am Anhörungsverfahren teilzunehmen.

Die folgenden Offiziere dienen als Teil des „Legion Administrative Staff“ (auch „Legion Administration“ genannt)

  1. Legion Captain of the Guard (LCOG): Das LCOG-Team interpretiert die Clubregeln setzt sie um. Dabei dient es als unparteiischer Vermittler bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder Amtsträgern, beaufsichtigt Disziplinaranhörungen, moderiert Legionswahlen und pflegt die Übersichtskarte der Untereinheiten. Der vorsitzende LCOG ernennt zusätzliche LCOGs zur Bewältigung der anfallenden Aufgaben.
  2. Legion Webmaster (LWM): Das LWM-Team verwaltet alle Web-Ressourcen der Legion und berät die Webmaster der Untereinheiten. Der leitende LWM ernennt zusätzliche LWMs zur Bewältigung der anfallenden Aufgaben.

Offiziere der Untereinheiten

Offiziere der Garrisons und Outposts

  1. Garrison bzw. Outpost Commanding Officer (CO): Der CO wird von den Mitgliedern der Einheit gewählt. Der CO ist der Chef-Administrator der Einheit und ist verantwortlich für die Operationen der Einheit und die Koordination von Veranstaltungen, die innerhalb der Gebietsgrenzen der Einheit stattfinden. Der CO ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit der Legion Council und Legion Command. Der CO ernennt die weiteren Offiziere und Mitarbeiter der Einheit und verwaltet die lokalen Forumsregeln. Wo kein Offizier für eine Rolle ernannt wird, übernimmt der CO die Verantwortlichkeit und Ausführung dieser Rolle. Der CO ist der Hauptvertreter der Mitglieder seiner Einheit im Legion Council und ist verantwortlich für die Ernennung zusätzlicher Vertreter der Einheit.

  2. Garrison bzw. Outpost Executive Officer (XO): Der XO wird vom CO ernannt. Der XO kann die vom CO zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen und übernimmt bei Abwesenheit des CO die Führung der Einheit.

  3. Garrison bzw. Outpost Membership Liaison bzw. Officer (GML/GMO): Das GMO-Team wird vom CO ernannt. Das GMO-Team ist verantwortlich für Pflege des Aktivitätsstatus der Mitglieder der Einheit und derer genehmigte Kostüme in der Mitgliederdatenbank der Legion. Das GMO-Team bearbeitet, prüft und genehmigt Kostüme, die zur Mitgliedschaft eingereicht werden.

  4. Garrison bzw. Outpost Public Relations Officer (GPRO): Das GPRO-Team wird durch den CO ernannt. Das GPRO-Team unterstützt den GCO beim Repräsentieren der Einheit in der Öffentlichkeit und kann auch vom LPRO-Team dazu aufgefordert werden, bei Repräsentation der Legion in der Öffentlichkeit zu helfen.

  5. Garrison bzw. Outpost Web Liaison (GWL): Das GWL-Team wird vom CO ernannt. Das GWL-Team unterstützt das GMO-Team bei der Erstellung und Verwaltung der Mitgliederprofile der Einheit und ist direkt für die Bearbeitung und Verwaltung der Bilder der Mitgliederprofile der Einheit verantwortlich.

Offiziere der Squads

  1. Squad Leader (SL): Der SL wird von den Mitgliedern des Squads gewählt. Der SL koordiniert lokale Veranstaltungen in dem Gebiet, in dem das Squad tätig ist. Der SL berichtet direkt an die Führung der übergeordneten Garrison.

Offiziere der Detachments

  1. Detachment Leader (DL): Der DL wird von den Mitgliedern des Detachments gewählt. Der DL ist der Hauptverwalter der Kostümabteilung und ist verantwortlich für die Abläufe des Detachments und leitet die Kostümentwicklungund Erstellung von Informationen über Kostümherstellung und -bau. Der DL ernennt auch alle notwendigen Abteilungsleiter und Mitarbeiter. Der DL ist dem LMO unterstellt. Der DL vertritt die Interessen des Detachments im Legion Council. Ein DL hat die folgenden Verantwortlichkeiten:
    • Überprüfung des Mitgliedschaftsstatus in der Legion mit dem genehmigten Kostüm, und Gewährung des entsprechenden Zugangs zu den Detachment-Forenbereichen für aktive Legionsmitglieder mit guter Führung („in good standing“)
    • Überwachung und Moderation des Detachment-Forums und bei Bedarf Ernennung zusätzlicher Moderatoren.
    • Sicherstellung, dass die Detachment-Website ordnungsgemäß gewartet wird und der Inhalt korrekt und auf dem neuesten Stand ist.
    • Teilnahme im Legionsforum und bei Bedarf Beratung anderer DL und GMO.
    • Kontakt halten mit dem LMO-Team und Meldung aller Probleme oder Kontroversen im Zusammenhang mit den Kostümen des Detachments.
    • Teilnahme an den Diskussionen des Legion Councils, um das Detachment dort zu vertreten.

Artikel VII: Wahlen

  1. Der LCO, der federführende LCOG und der federführende LWM sowie die CO der Garrisons und Outposts, deren Squad Leader und die Detachment Leader sind alle gewählten Amtspositionen innerhalb der Legion. Alle anderen Positionen werden von ihrem jeweiligen vorgesetzten Offizier ernannt.

  2. Um für ein gewähltes Amt zu kandidieren oder es zu bekleiden, muss ein Mitglied die in Abschnitt 3: Wahlen des Operations Protocols aufgeführten Qualifikationen erfüllen.

  3. Alle gewählten Ämter haben eine einjährige Amtszeit.

  4. Das Amt des LCO wird durch Mehrheitswahl der aktiven Mitglieder der Legion gewählt. Die Ämter des Garrison und Outpost CO, Squad Leader und Detachment Leader werden durch Mehrheitsbeschluss der aktiven Mitglieder des jeweiligen Detachments gewählt. Das Wahlsystem ist im Operations Protocol definiert.

  5. Der federführende LCOG und der federführende LWM werden durch Mehrheitsbeschluss des Legionsrats gewählt, wobei das im Operations Protocol festgelegte Abstimmungssystem verwendet wird.

  6. Jährliche Wahlen sind für jede Einheit obligatorisch, es sei denn, ein amtierender Offizier bleibt unangefochten, in welchem Fall auf eine Wahl verzichtet werden kann.

  7. Für den Fall, dass ein Offizier, Kommandant einer Einheit oder Leiter einer Einheit nicht in der Lage ist, sein Amt weiter auszuüben, folgt diese Einheit dem Verfahren in Abschnitt 3 des Operations Protocols, um einen Ersatz zu bestimmen. Die Dienstunfähigkeit kann entweder durch freiwilligen Rücktritt vom Amt, eine 30-tägige Untätigkeit im Amt, nachdem alle zumutbaren Kommunikationsmittel ausgeschöpft wurden, oder durch eine in Kraft getretene Zwangsbeurlaubung (siehe Abschnitt 1 des Einsatzprotokolls) eintreten.

  8. Jedes Mitglied der Legion kann gravierende Probleme in der Clubführung zur Sprache bringen und die Abstimmung über die Abberufung eines Offiziers oder eines Leiters einer Einheit beantragen. Das Antragsverfahren für eine solche Abstimmung ist in Abschnitt 3 des Operations Protocols geregelt. Es muss eine Beratung, Überprüfung und eine Genehmigung erfolgen, bevor fortgefahren werden darf. Abstimmungen über Abberufung dürfen nicht verwendet werden, um die Unzufriedenheit mit den Ergebnissen eines ordnungsgemäß durchgeführten und legitimen Wahlverfahren zum Ausdruck zu bringen. Bedenken über unsachgemäß durchgeführte Wahlen sollten an die Legion COG weitergeleitet werden, da die Regelungen dieses Dokuments einen solchen Fall nicht abdeckt.


Artikel VIII: Richtlinien und Satzungsänderungen

  1. Jedes Jahr zu Beginn der neuen Amtszeit wird ein Ausschuss gebildet. Dieser Ausschuss wird vom Legion Charter Review Officer (LCRO) geführt und besteht aus verschiedenen Mitgliedern der Legion. Seine Aufgabe ist es, Änderungen der Satzung und des Operations Protocols (OP) zu überwachen und zu verwalten. Dieser Ausschuss wird Charta Review Committee (CRC) genannt.

  2. Änderungen an der Satzung oder dem OP können von jedem aktiven Legionsmitglied jederzeit direkt beim LCRO oder über einen Vertreter im Legion Council vorgeschlagen werden.

  3. Alle Vorschläge die die Satzung oder das OP betreffen durchlaufen eine CRC-Bewertung, um sicherzustellen, dass jeder Vorschlag frei von widersprüchlichen Formulierungen ist, die zusätzliche Änderungen an bestehenden Richtlinien in der Satzung oder im OP erfordern würden.

  4. Vorschlagsentwürfe werden dem Legion Council zur Überprüfung vorgelegt. Während der Überprüfung kann der Vorschlag durch das CRC mit Vorschlägen des Legion Councils weiter überarbeitet werden. Mitglieder des Legion Council sind berechtigt, in Arbeit befindliche Entwürfe mit den Mitgliedern ihrer jeweiligen Einheit zu teilen, um Rückmeldung dazu zu bekommen. Die Fertigstellung der Überarbeitungen ist spätestens 10 Tage nach Einreichung des Entwurfs fällig.

  5. Wenn ein zufriedenstellender Entwurf erreicht wurde, bestätigt durch eine Abstimmung durch die teilnehmenden Mitglieder des Legion Councils Mitglieder, wird der Legion Council den Legionsmitgliedern den fertigen Vorschlag zur Ratifizierung präsentieren.

  6. Vorschläge für Satzungsänderungen erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl der stimmberechtigten Mitglieder des Legion Councilsals auch der stimmberechtigten Legionsmitglieder, um erfolgreich verabschiedet zu werden.

  7. Vorschläge die nur das Operations Protocol betreffen erfordern eine einfache Mehrheit sowohl der stimmberechtigten Mitglieder des Legion Council als auch der stimmberechtigten Legionsmitglieder, um erfolgreich verabschiedet zu werden.

  8. Wenn der Vorschlag angenommen wird, wird er zu einer Änderung und tritt sofort nach Abschluss der Abstimmung in Kraft.

  9. Änderungen, die vom Legionsrat oder der Mitgliedschaft nicht mit der erforderlichen Mehrheit angenommen bzw. ratifiziert werden, dürfen dem jeweiligen Gremium frühestens nach einer Frist von 12 Monaten nach Ende der Abstimmung erneut vorgelegt werden, es sei denn, neue dokumentierte Umstände entstehen, die eine Diskussion und eine Abstimmung beeinflussen können. Die Erlaubnis für eine neue Abstimmung innerhalb dieser 12-Monats-Frist erfordert die Zustimmung des Legion Commanding Officers, Legion Executive Officers und Legion Captain of the Guard.

  10. Änderungen an der Satzung und dem Operations Protocol, die nur Korrekturen an Formatierung, Rechtschreibung und Zeichensetzung beinhalten, sind ohne den formalen Änderungsprozess erlaubt. Der Legion Council muss über die Änderungen in Kenntnis gesetzt werden. Sie treten nach einer Wartezeit von 7 Tagen in Kraft, wenn keine Fragen vorgebracht werden.


Artikel IX: Merchandising und Branding

  1. Die 501st Legion ist ein Club, der auf urheberrechtlich geschützten Eigentum basiert und nicht berechtigt ist, vom Verkauf von Waren zu profitieren, die Bilder oder Ideen aus STAR WARS

  2. Merchandise oder andere Materialien, die zur Darstellung und Bewerbung der 501st Legion hergestellt werden (im Folgenden "Merchandise" genannt) werden nur an Mitglieder der 501st Legion und Rebel Legion und ohne Gewinn verkauft. Merchandise darf nicht an die breite Öffentlichkeit verkauft werden, es sei denn, das Legion Command und Lucasfilm Ltd. haben es ausdrücklich genehmigt. Alle Waren müssen den Richtlinien der Legion entsprechen und vor der Produktion von der Legion genehmigt werden. Waren, die nicht im Einklang mit diesen Richtlinien hergestellt werden, gelten als nicht autorisiert und dürfen von Mitgliedern der 501st Legion nicht verkauft werden. Die Herstellung und Verbreitung von nicht autorisierten Waren kann Disziplinarmaßnahmen durch die 501st Legion nach sich ziehen.

  3. Alle Artikel mit den Worten "501st Legion", "Fighting 501st", "Vader's Fist" oder dem Logo und den URLs der Legion oder denen ihrer Untereinheiten, oder mit einem anderen Begriff oder Bildern, die mit der Legion oder ihren Untereinheiten identifiziert werden können, gelten als repräsentativ für die 501st Legion. Vorschläge für solche Artikel müssen durch das Team der Legion Merchandising und Branding Officer geprüft werden, und die Genehmigung durch das LMBO-Team muss vor der Produktion erteilt werden.

  4. Die Legion unterstützt und organisiert nicht die Erstellung oder den Verkauf von Requisiten, Kostümen oder Kostümteilen oder Materialien durch jemandem zum Zwecke des Verkauf an andere. Die Legion wird nicht in private Verkäufe oder Transaktionen von nicht legionsbezogenen Waren oder Produkten eingreifen. Die Regelungen der Legion erstrecken sich nicht auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit solchen Angelegenheiten.


Artikel X: Disziplinarmaßnahmen

Wenn die Verhaltensregeln der Legion verletzt werden, ist es eine bedauerliche Notwendigkeit, dies zu adressieren. Während die Legion einräumt, dass die Mitgliedschaft freiwillig ist und Spaß machen sollte, betont sie auch, dass sie eine gewisse Pflicht hat, ihre Mitglieder vor Missbrauch und Fehlverhalten zu schützen. Zu diesem Zweck hält sich die Legion an die folgende Vorschrift für disziplinarische Maßnahmen.

  1. Von allen Kommandeuren wird erwartet, dass sie die Regeln der Legion in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich durchsetzen. Jedem Mitglied, das sich auf inakzeptable Weise verhält oder gegen die Regeln der Legion oder von ihnen abgeleitete Regeln verstößt, drohen disziplinarische Maßnahmen. Streitigkeiten innerhalb einer Untereinheit der Legion sind durch den Kommandanten der Unterabteilung zu regeln, es sei denn, der Kommandant ist in den Streit verwickelt oder es gibt einen anderen klaren Interessenkonflikt auf seiner Seite. In diesem Fall muss der Streit auf die Legionsebene eskaliert werden. 
  1. Beschwerden von Mitgliedern sollten an ihren unmittelbaren Kommandanten gerichtet werden. Der Kommandant ist für die Schlichtung des Streits verantwortlich. Dies kann die Form eines informellen Treffens zwischen den Parteien annehmen, bis hin zu formellen Anhörungen.
  1. Der Legion Captain of the Guard muss vor Beginn einer Anhörung auf jeder Ebene benachrichtigt werden und die Möglichkeit erhalten, das Verfahren zu beobachten oder anderweitig in die Kommunikation im Zusammenhang mit der Anhörung einbezogen zu werden. 
  1. Für den Fall, dass ein Konflikt oder eine Beschwerde Mitglieder verschiedener Einheiten betrifft, dient der Kommandant des primären Beschwerdeführers als der Vorsitzende und führt eine Sitzung oder Anhörung mit dem Beklagten und dem Kommandanten der Einheit des Beklagten durch. Wenn eine der Streitparteien ein Offizier einer Einheit ist, wird die Anhörung vom Legion Captain of the Guard oder einem designierten Vertreter beaufsichtigt. 
  1. Alle Anhörungen werden im Forum der Legion durchgeführt, sofern der Legion Captain of the Guard nichts anderes anordnet. 
  1. Kein Mitglied kann ohne das Wissen und die Genehmigung der Legion Commanding Officers, Legion Executive Officers und des Legion Captain of the Guard aus der Legion ausgeschlossen werden. 
  1. Nach der Beilegung eines Streits oder einer Anhörung haben beide Parteien einer Disziplinarmaßnahme das Recht, innerhalb von 30 Tagen beim Legion Captain oft he Guard gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Die Richtlinien für Berufungsverfahren befinden sich im Operations Protocol.

Artikel XI: Statuten (“Operational Protocols”)

  1. Das Operation Protocol beinhaltet die Statuten – zusätzliche Regeln, Prozesse und Verfahren, um alltägliche Abläufe zu verwalten und Richtlinien und Anweisungen für sie festzulegen. Das Operation Protocol legt Erwartungen an die Aktionen und Verhaltensweisen der Mitglieder innerhalb und im Namen der Legion fest und wird zusammen mit der Satzung angewendet. Diese Statuten sind in dem Dokument mit dem Dokument mit dem Titel „Operations Protocol“ zusammengefasst. 
  1. Ergänzungen, Änderungen oder Aufhebung der Regeln des Operations Protocols können von aktiven Legionsmitglieder durch ihren Vertreter im Legion Council vorgeschlagen werden.
  1. Der Legion Council wird alle vorgeschlagenen Änderungen am Operations Protocol prüfen, annehmen/ablehnen und einen Entwurf erstellen. 
  1. Fertige Vorschläge werden den Legionsmitgliedern vom Legion Council zur Ratifizierung vorgelegt. 
  1. Änderungen des Operations Protocols bedürfen einer einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder, um verabschiedet zu werden. 
  1. Wenn ein Vorschlag angenommen wird, wird er in das Operations Protocol aufgenommen und ist sofort nach Abschluss der Abstimmung wirksam.

Artikel XII: Umgang mit Spendengeldern

Wenn die 501st oder eine ihrer Untereinheiten Spenden für wohltätige Zwecke annimmt und sammelt, muss es ein Protokoll für den Umgang mit diesen Spenden geben, das von der jeweiligen Untereinheit erstellt wird. Das Protokoll muss mit den Gesetzen der Gerichtsbarkeit(en) übereinstimmen, die für die Untereinheit gelten, die die Spenden sammelt. Auf Antrag des Legion Councils (durch einen zweiten Antrag mit einer einfachen Mehrheit), müssen diese Protokolle zur Überprüfung vorgelegt werden. Der Council kann (in ähnlicher Weise) den Legion Captain of the Guard bitten, an der Überprüfung teilzunehmen. Die Protokolle sind vom Legion Charity Officer zu verwahren, unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze der Gerichtsbarkeit(en).

Der Legion Council und der Legion Captain of the Guard können vorübergehend im Falle von Missbrauch oder Fehlverhalten einer Untereinheit das Recht entziehen, Spenden zu sammeln. Die Empfehlung, das Recht zu entziehen muss von den LCOGs gemacht werden und vom Legion Council mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, um einer Untereinheit für einen durch den Legion Council festzulegenden Zeitraum das Recht zu entziehen, Spenden zu sammeln oder anzunehmen. Dies muss erfolgen, wenn eine disziplinarische Anhörung nach Artikel X erfolgt ist bei der festgestellt wurde, dass es falsches Verhalten von Mitgliedern der betreffenden Untereinheit im Umgang mit Spenden, unabhängig von einer anhängigen Berufung. Wenn eine Einheit weiterhin Spenden annimmt oder sammelt, während ihr das Recht entzogen wurde, stellt dies ein Vergehen dar, das nach Artikel X verfolgt werden kann.

Spenden, die für eine bestimmte gemeinnützige Organisation oder einen bestimmten Zweck gesammelt wurden, müssen gemäß den örtlichen Gesetzen so schnell wie möglich an diese gemeinnützige Organisation oder diesen Zweck weitergeleitet werden.


Original zuletzt bearbeitet von Rhaethe am 03.12.2020



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